Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Brau Union AG; Vereinigte Kärntner Brauereien AG
BWB/Z-2495
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Wechsel von gemeinsamer auf alleinige Kontrolle über das Brauereigeschäft der Vereinigten Kärntner Brauereien Aktiengesellschaft (Villach) durch Brau Union AG (Linz) im Wege einer Beteiligungserhöhung von 50% auf 100%. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Bier.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.12.2014.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Unter Einhaltung von Auflagen hat das Kartellgericht den gegenständlichen Zusammenschluss am 24.02.2015 in einer öffentlichen Tagsatzung nicht untersagt. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Das Kartellgericht hat am 14.05.2019 auf Antrag der Brau Union AG und der Vereinigten Kärntner Brauereien AG über eine Abänderung der Auflagen entschieden.
- Auflagen modifiziert (Änderungen hervorgehoben) (ab 14.05.2019)
- Auflagen alt (bis 13.5.2019)
Datum des Prüfungsantrages durch die BWB: 10.12.2014
Datum des Prüfungsantrages durch den Bundeskartellanwalt: 11.12.2014