Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

VTG Aktiengesellschaft; Andreas Groer; AAE Ahaus-Alstätter Eisenbahn Holding AG - BWB/Z-2491 | Bundeswettbewerbsbehörde

VTG Aktiengesellschaft; Andreas Groer; AAE Ahaus-Alstätter Eisenbahn Holding AG

BWB/Z-2491

11.11.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb aller Anteile an der AAE Ahaus-Alstätter Eisenbahn Holding AG (Baar, Schweiz) von Herrn Andreas Groer (Baar, Schweiz) durch VTG Aktiengesellschaft (Hamburg, Deutschland); Erwerb von 25,62% der Anteile an VTG AG durch Herrn Andreas Groer. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Vermietung von Eisenbahngüterwagen für Trockengüter.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.12.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.12.2014 weggefallen.

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