Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Energie AG Oberösterreich Fair Energy GmbH; 4P Envest GmbH; Raiffeisen Windpark Trautmannsdorf Nord GmbH; Raiffeisen Windpark Scharndorf GmbH - BWB/Z-2490 | Bundeswettbewerbsbehörde

Energie AG Oberösterreich Fair Energy GmbH; 4P Envest GmbH; Raiffeisen Windpark Trautmannsdorf Nord GmbH; Raiffeisen Windpark Scharndorf GmbH

BWB/Z-2490

11.11.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist der teilweise Erwerb im Wege der Einzelrechtsnachfolge (asset deal) der Windparkunternehmen Trautmannsdorf Nord (4 Windkraftanlagen) von der Raiffeisen Windpark Trautmannsdorf Nord GmbH, Scharndorf III (3 Windkraftanlagen) und 50% der Rechte am sich im Entwicklungsstadium befindenden Windparkunternehmen Scharndorf IV von der Raiffeisen Windpark Scharndorf GmbH durch die Energie AG Oberösterreich Fair Energy GmbH und die 4P Envest GmbH.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.12.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.12.2014 weggefallen.

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