Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

VERBUND AG; SIEMENS AG Österreich; E-Mobility Provider Austria GmbH & Co KG - BWB/Z-2485 | Bundeswettbewerbsbehörde

VERBUND AG; SIEMENS AG Österreich; E-Mobility Provider Austria GmbH & Co KG

BWB/Z-2485

03.11.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist der Übergang von gemeinsamer Kontrolle von VERBUND AG und SIEMENS Aktiengesellschaft Österreich über E-Mobility Provider Austria GmbH & Co KG auf alleinige Kontrolle von VERBUND AG. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Elektromobilität.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.12.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.11.2014 weggefallen.

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