Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Daimler AG; Mercedes AMG GmbH; MV Agusta Motor S.p.A. - BWB/Z-2484 | Bundeswettbewerbsbehörde

Daimler AG; Mercedes AMG GmbH; MV Agusta Motor S.p.A.

BWB/Z-2484

03.11.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb von 25% der Anteile und Stimmrechte an MV Agusta Motor S.p.A. (Varese, Italien) durch die Mercedes AMG GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der Daimler AG (Stuttgart, Deutschland), wodurch Daimler AG gemeinsame Kontrolle über das Zielunternehmen erwirbt. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Automobilindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.12.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.11.2014 weggefallen.

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