Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KKR & Co LP; Toul Power SAS; Pont-sur-Sambre Power SAS - BWB/Z-2482 | Bundeswettbewerbsbehörde

KKR & Co LP; Toul Power SAS; Pont-sur-Sambre Power SAS

BWB/Z-2482

30.10.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

KKR & Co LP (USA) beabsichtigt, indirekt mehr als 50% der Anteile sowie die alleinige Kontrolle an der Toul Power SAS (Frankreich) und der Pont-sur-Sambre Power SAS (Frankreich) zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft die Erzeugung und den Großhandel von Strom.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.11.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.11.2014 weggefallen.

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