Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Landmark Acquisition Fund VIII, L.P.; ICG European Fund 2006 B Limited Partnership
BWB/Z-2481
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Landmark Acquisition Fund VIII, L.P., USA, vertreten durch seinen unbeschränkt haftenden Gesellschafter Landmark Partners Blue GP LLC, USA, der seinerseits letztlich von Landmark Equity Advisors LLC, USA, gemanagt wird, beabsichtigt, eine nicht kontrollierende 100%ige Kommanditbeteiligung (non-controlling 100% limited partnership interest) an dem Fonds ICG European Fund 2006 B Limited Partnership Jersey zu erwerben, der sowohl derzeit als auch nach der Durchführung desZusammenschlussvorhabens alleine von der Intermediate Capital Group Plc Vereinigtes Königreich, kontrolliert wird. Der Zusammenschluss betrifft insbesondere elastische Bodenbeläge, Mensch-Maschine- Schnittstellen für professionelle Zwecke, Backwaren und Brandschutzsysteme und -dienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.11.2014.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.11.2014 weggefallen.