Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Vereinigte Menü-Manufakturen Vertriebs GmbH; SIM & MORE GmbH - BWB/Z-2479 | Bundeswettbewerbsbehörde

Vereinigte Menü-Manufakturen Vertriebs GmbH; SIM & MORE GmbH

BWB/Z-2479

27.10.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Vereinigte Menü-Manufakturen Vertriebs GmbH beabsichtigt sämtliche Anteile an der SIM & MORE GmbH zu erwerben.Der Zusammenschluss betrifft den Vertrieb von frisch zubereiteten sowie von gekühlten und (tief) gekühlten Fertiggerichten für den institutionellen Absatzkanal und die Erbringung von Cateringdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.11.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.11.2014 weggefallen.

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