Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Talpa Global B.V.; Schwartzkopff TV-Productions GmbH&Co. KG; Schwartzkopff TV-Productions Verwaltungsgesellschaft mbH - BWB/Z-2471 | Bundeswettbewerbsbehörde

Talpa Global B.V.; Schwartzkopff TV-Productions GmbH&Co. KG; Schwartzkopff TV-Productions Verwaltungsgesellschaft mbH

BWB/Z-2471

14.10.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Talpa Global B.V. (Hilversum, Niederlande) beabsichtigt, über das Akquisitionsvehikel Talpa Germany Holding B.V. 49,9% der Anteile an der Schwartzkopff TV-Productions GmbH&Co. KG sowie 49,9% der Anteile an der Schwartzkopff TV-Productions Verwaltungsgesellschaft mbH (beide Hamburg, Deutschland), beide 100%ige Tochtergesellschaften der Axel Springer SE (Berlin, Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor Produktion von Fernsehsendungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.11.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.11.2014 weggefallen.

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