Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Jost-Werke GmbH; Geschäftsbereich von Daimler AG - BWB/Z-2470 | Bundeswettbewerbsbehörde

Jost-Werke GmbH; Geschäftsbereich von Daimler AG

BWB/Z-2470

14.10.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Jost-Werke GmbH (Neu-Isenburg, Deutschland) beabsichtigt den Erwerb des Geschäftsbereichs Nachlaufachsen und Trailerachsen der Daimler AG (Stuttgart, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von nicht-angetriebenen Achsen für den Bau von LKW und LKW-Trailern.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.11.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.11.2014 weggefallen.

zurück zur Übersicht