Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Schotter- und Betonwerk Karl Schwarzl Betriebsgesellschaft m.b.H.; Schwarzenberg Steinbruch Betriebs GmbH - BWB/Z-2468 | Bundeswettbewerbsbehörde

Schotter- und Betonwerk Karl Schwarzl Betriebsgesellschaft m.b.H.; Schwarzenberg Steinbruch Betriebs GmbH

BWB/Z-2468

10.10.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Schotter- und Betonwerk Karl Schwarzl Betriebsgesellschaft m.b.H. (Unterpremstätten) und Schwarzenberg Steinbruch Betriebs GmbH (Murau) beabsichtigen, eine gemeinsame Gesellschaft zu gründen, die einen Vertrag zum langfristigen Abbau von Gesteinsmaterial im Steinbruch Weyerhofbauer (Laßnitz-Murau) abschließen soll. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor Zuschlagstoffe.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.11.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.11.2014 weggefallen.

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