Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Buchner Beteiligungs GmbH; Würth International AG; TUNAP Cosmetics GmbH
BWB/Z-2464
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von 12,75% der Geschäftsanteile der TUNAP Cosmetics GmbH, Bahnhofstraße 47, 6176 Kematen, Österreich durch die Würth International AG, Aspermontstraße 1, 7000 Chur, Schweiz sowie 12,25 % der Geschäftsanteile der TUNAP Cosmetics GmbH durch die Buchner Beteiligungs GmbH, Bürgermeister Seidl-Straße 2, 82515 Wolfratshausen, Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Kosmetikbranche / Körper- und Haarpflegemarkt inklusive Medizinprodukte.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.11.2014.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.11.2014 weggefallen.