Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Tetra Laval Holdings B.V.; Przedsiebiorstwo Inzynieryjno-Produkcyjne I Handlowe Obram S.A. - BWB/Z-2461 | Bundeswettbewerbsbehörde

Tetra Laval Holdings B.V.; Przedsiebiorstwo Inzynieryjno-Produkcyjne I Handlowe Obram S.A.

BWB/Z-2461

03.10.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Tetra Laval Holdings B.V. mit Sitz in Amsterdam (Niederlande) beabsichtigt, 100% der Anteile an Przedsiebiorstwo Inzynieryjno-Produkcyjne I Handlowe Obram S.A. mit Sitz in Olsztyn (Polen) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Käseproduktionsanlagen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.10.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.10.2014 weggefallen.

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