Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Blitz 14-107 GmbH; SEMA-Gruppe - BWB/Z-2459 | Bundeswettbewerbsbehörde

Blitz 14-107 GmbH; SEMA-Gruppe

BWB/Z-2459

03.10.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten Erwerb aller Anteile der P&P GbR, Deutschland (inkl. ihrer 100%igen Tochter SEMA GmbH, Deutschland), SEMA Sarl, Frankreich, SEMA Soft- und Hardwarevertrieb GmbH, Österreich, SEHA AG, Schweiz und SEMA Srl, Italien durch die neugeschaffene Blitz 14-107 GmbH ("NewCo"), Deutschland. Die Anteile an Blitz 14-107 GmbH werden jeweils zu 50% von Herrn Krischan von Möller - dieser über seine 100%ig gehaltene Gesellschaft PP Investor GmbH - sowie Herrn Hadzic gehalten. Herr von Möller und Herr Hadzic werden über ihre Beteiligung an NewCo gemeinsame Kontrolle an der SEMA-Gruppe ausüben. Veräußerer sind Herr Thomas Pfluger und Herr Bernhard Probst, die sich - nach Durchführung einer Kapitalerhöhung in NewCo - mit jeweils 17% an NewCo beteiligen werden. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Software.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.10.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.10.2014 weggefallen.

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