Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Scholz Austria GmbH; Kovosrot Group CZ a.s. - BWB/Z-2457 | Bundeswettbewerbsbehörde

Scholz Austria GmbH; Kovosrot Group CZ a.s.

BWB/Z-2457

01.10.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Scholz Austria GmbH (Wien), beabsichtigt, zusätzlich zu ihrer bereits bestehenden 50%igen mitkontrollierenden Beteiligung an der Kovosrot Group CZ a.s. (Prag) die restlichen 50% der Anteile an dieser Gesellschaft und damit eine Beteiligung von 100% und alleinige Kontrolle zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft den Bereich des Sammelns, Aufarbeitens und Handels mitEisen und Nichteisen-Metallschrott.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.10.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.10.2014 weggefallen.

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