Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Burda Druck GmbH; Herr Klaus Heist - BWB/Z-2452 | Bundeswettbewerbsbehörde

Burda Druck GmbH; Herr Klaus Heist

BWB/Z-2452

24.09.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Burda Druck GmbH, Hauptstraße 130, 77652 Offenburg, Deutschland und Herr Klaus Heist, Heidelberger Straße 55, 64342 Seeheim-Jugenheim, Deutschland gründen ein Gemeinschaftsunternehmen zur Weiterverarbeitung (Sammelheftung) von Druckerzeugnissen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Medien und Buchbinderei.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.10.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.10.2014 weggefallen.

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