Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

W. Hamburger GmbH; Papierfabrik Fritz Peters GmbH & Co. KG - BWB/Z-2449 | Bundeswettbewerbsbehörde

W. Hamburger GmbH; Papierfabrik Fritz Peters GmbH & Co. KG

BWB/Z-2449

18.09.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Kommanditanteile an der Papierfabrik Fritz Peters GmbH & Co. KG mit Sitz in Gelsenkirchen (Deutschland) durch die W. Hamburger GmbH mit Sitz in Pitten. Der Erwerber W. Hamburger GmbH ist ein zur Prinzhorn-Gruppe gehöriges Unternehmen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft insbesondere die Herstellung und den Vertrieb von Testlinern und Plasterboard Linern. Das betroffene Marktsegment ist die Papierindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.10.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.10.2014 weggefallen.

zurück zur Übersicht