Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PREMIUM Immobilien AG; ARE Austrian Real Estate Development GmbH - BWB/Z-2444 | Bundeswettbewerbsbehörde

PREMIUM Immobilien AG; ARE Austrian Real Estate Development GmbH

BWB/Z-2444

15.09.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​PREMIUM Bauträger GmbH beabsichtigt den Erwerb von 50% der Kommanditanteile an der Nußdorferstraße 90-92 Projektentwicklung GmbH & Co KG neben dem zweiten Kommanditisten ND Beteiligungen GmbH & Co KG, der ebenfalls 50% der Kommanditanteile hält, und PREMIUM Projektverwaltung GmbH beabsichtigt den Erwerb von 50% der Geschäftsanteile an der ND Beteiligungen GmbH von Nußdorferstraße 90-92 Liegenschaftsverwertung GmbH. ND Beteiligungen GmbH ist einzige Komplementärin der Nußdorferstraße 90-92 Projektentwicklung GmbH & Co KG.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.10.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.10.2014 weggefallen.

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