Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Partners Group AG; Kaffee Partner Holding GmbH - BWB/Z-2439 | Bundeswettbewerbsbehörde

Partners Group AG; Kaffee Partner Holding GmbH

BWB/Z-2439

05.09.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Investment Fonds, die von Partners Group AG, Schweiz, oder ihren verbundenen Unternehmen beraten und/oder verwaltet werden, beabsichtigen, indirekt eine nichtkontrollierende Minderheitsbeteiligung von mehr als 25% der Anteile an Kaffee Partner Holding GmbH, Deutschland, zu erwerben. Die Transaktion betrifft den Bereich der automatisierten Kaffeeversorgung von Geschäftskunden und deren Büros und Kantinen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.10.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.10.2014 weggefallen.

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