Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SOSTNT Luxembourg S.à.r.l.; FTI Finanzholding GmbH - BWB/Z-2436 | Bundeswettbewerbsbehörde

SOSTNT Luxembourg S.à.r.l.; FTI Finanzholding GmbH

BWB/Z-2436

05.09.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb von 30,56% der Anteile an der FTI Finanzholding GmbH (München, Deutschland) durch die SOSTNT Luxembourg S.à.r.l. (Luxemburg). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Markt für die Vermittlung touristischer Reisen fast ausschließlich in Deutschland und den Markt für Reiseveranstaltung in Deutschland und Österreich.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.10.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.10.2014 weggefallen.

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