Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

APEX NW GmbH; APEX pro gaming a.s. - BWB/Z-2434 | Bundeswettbewerbsbehörde

APEX NW GmbH; APEX pro gaming a.s.

BWB/Z-2434

04.09.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Angemeldet wird der Erwerb einer Beteiligung von 70% an der APEX pro gaming a.s. (Prag, Tschechische Republik) von der APEX Enterprise s.r.o. durch die APEX NW GmbH (Hagenberg im Mühlkreis, Österreich), sodass ein Beteiligungsgrad von 50% überschritten wird. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Produktion von Hard- und Software für die Glücksspielindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.10.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.10.2014 weggefallen.

zurück zur Übersicht