Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Michelin Finanz Gesellschaft für Beteiligungen AG & Co. OHG; IHLE Holding AG
BWB/Z-2433
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Michelin Finanz Gesellschaft für Beteiligungen AG & Co. OHG (Deutschland), ihrerseits Teil der Michelin-Gruppe, die letztlich von der Compagnie Générale des Etablissements Michelin (Frankreich) kontrolliert wird, beabsichtigt, zusätzlich zu ihrer bestehenden nicht-kontrollierenden Minderheitsbeteiligung in Höhe von 19,865% alle ausstehenden Anteile in Höhe von 80,135% und dadurch alleinige Kontrolle an IHLE Holding AG (Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Reifen für Personenkraftwagen und Kleintransporter.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.09.2014.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.09.2014 weggefallen.