Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Pfizer Inc.; Baxter Internatioal Inc.; Baxter Healthcare SA; Baxter Aktiengesellschaft; Baxter Deutschland GmbH; Baxter Innovations GmbH
BWB/Z-2432
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Pfizer Inc., USA, beabsichtigt durch ihre 100%igen Tochtergesellschaften Pfizer Ireland Pharmaceuticals und Pfizer Manufacturing Austria GmbH die alleinige Kontrolle über Baxters Portfolio von vermarkteten Impfstoffen und über einem Teil von Baxters Anlage in Orth, Österreich, von Baxter International Inc., Baxter Healthcare SA, Baxter Aktiengesellschaft, Baxter Deutschland GmbH und Baxter Innovations GmbH (Österreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Pharmaprodukte und Präparate - Impfstoffe.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.09.2014.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.09.2014 weggefallen.