Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Alplnvest Partners B.V.; One Equity Partners Secondary Fund, L.P. - BWB/Z-2431 | Bundeswettbewerbsbehörde

Alplnvest Partners B.V.; One Equity Partners Secondary Fund, L.P.

BWB/Z-2431

01.09.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Alplnvest Partners B.V. (Amsterdam, Niederlande) beabsichtigt, nichtkontrollierende Anteile an One Equity Partners Secondary Fund, L.P. (New York, USA), einer neugegründeten Limited Partnership nach US-amerikanischem Recht, zu erwerben. Gleichzeitig beabsichtigt One Equity Partners Secondary Fund, L.P., unmittelbar und mittelbar bestimmte Mehrheits- und Minderheitsbeteiligungen an einer Vielzahl von Portfoliounternehmen, die derzeit von mehreren Fonds verwaltet sind, die gemeinsam als One Equity Partners Funds bezeichnet werden und letztendlich von JPMorgan Chase & Co kontrolliert sind, zu erwerben.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft mehrere Industriesektoren, einschließlich Chemie-, Gesundheits-, Technologie-, Produktions-, Energie-, Schönheitspflege- und Nahrungsmittelsektor.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.09.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.09.2014 weggefallen.

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