Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Capvis Equity IV L.P.; Faster S.P.A. - BWB/Z-2426 | Bundeswettbewerbsbehörde

Capvis Equity IV L.P.; Faster S.P.A.

BWB/Z-2426

22.08.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der Private Equity Fonds Capvis Equity IV L.P., Jersey, beabsichtigt, indirekt durch ein Akquisitionsvehikel die Mehrheit der Anteile an und dadurch die alleinige Kontrolle über Faster S.P.A., Italien, zu erwerben. Als Bestandteil derselben Transaktion werden ferner Investment Fonds, die von Partners Group AG, Schweiz, oder ihren verbundenen Unternehmen beraten und/oder verwaltet werden, indirekt über das Akquisitionsvehikel eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von mehr als 25% der Anteile an Faster S.P.A. erwerben. Die Transaktion betrifft den Bereich der Entwicklung, Herstellung und des Vertriebs von Schnellverschluss- und Mehrfachkupplungen für hydraulische Systeme.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.09.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.09.2014 weggefallen.

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