Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Quadriga Capital Private Equity Fund IV L.P.; Occupational Education 4U Holding GmbH - BWB/Z-2424 | Bundeswettbewerbsbehörde

Quadriga Capital Private Equity Fund IV L.P.; Occupational Education 4U Holding GmbH

BWB/Z-2424

21.08.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Mittelbarer und unmittelbarer Erwerb von 80,65% der Geschäftsanteile an der Occupational Education 4U Holding GmbH mit Sitz in Wien durch Quadriga Capital Private Equity Fund IV L.P., einer Fondsgesellschaft der Finanzinvestorengruppe Quadriga Capital mit Sitz in Jersey, Channel lslands. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Bildung.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.09.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.09.2014 weggefallen.

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