Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Ashmore Investment Management Limited; OKD, a.s.; NWR Karbonia S.A. - BWB/Z-2422 | Bundeswettbewerbsbehörde

Ashmore Investment Management Limited; OKD, a.s.; NWR Karbonia S.A.

BWB/Z-2422

19.08.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Ashmore Investment Management Limited (London, UK) beabsichtigt, (über Fonds, die von Ashmore Investment Management Limited bzw. verbundenen Unternehmen verwaltet werden) eine indirekte Minderheits-Investmentbeteiligung in Höhe von 25% - <50% der Anteile an den operativen Tochtergesellschaften der New World Resources Gruppe, und zwar OKD, a.s. (Tschechische Republik) und NWR Karbonia S.A. (Polen), bedingt zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor Steinkohlebergbau.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.09.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.09.2014 weggefallen.

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