Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Swiss Life Investment Management Holding AG; Corpus Sireo Holding GmbH & Co.KG; Corpus Sireo Holding GmbH - BWB/Z-2419 | Bundeswettbewerbsbehörde

Swiss Life Investment Management Holding AG; Corpus Sireo Holding GmbH & Co.KG; Corpus Sireo Holding GmbH

BWB/Z-2419

18.08.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Das geplante Vorhaben betrifft den Erwerb sämtlicher Anteile an Corpus Sireo Holding GmbH & Co.KG (Deutschland) und seiner Komplementärin Corpus Sireo Holding GmbH (Deutschland) durch Swiss Life Investment Management Holding AG (Schweiz). Die Transaktion betrifft den Markt für Immobilienvermögensverwaltung und verwandte Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.09.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.09.2014 weggefallen.

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