Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Atlas Copco AB; Henrob Limited UK; Henrob Corporation USA; Henrob (UK) PTY LTD - BWB/Z-2418 | Bundeswettbewerbsbehörde

Atlas Copco AB; Henrob Limited UK; Henrob Corporation USA; Henrob (UK) PTY LTD

BWB/Z-2418

18.08.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Die Atlas Copco-Gruppe beabsichtigt (mittels einer oder mehrerer 100%iger Tochtergesellschaften), 100% der Anteile an und damit die alleinige Kontrolle über die Henrob-Gruppe zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Markt für Stanznietsysteme.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.09.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.09.2014 weggefallen.

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