Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Austrian Retail Park Holding GmbH; EO Vermietung GmbH - BWB/Z-2417 | Bundeswettbewerbsbehörde

Austrian Retail Park Holding GmbH; EO Vermietung GmbH

BWB/Z-2417

18.08.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Austrian Retail Park Holding GmbH, Österreich, beabsichtigt, die Mehrheit der Geschäftsanteile (90%) an, und damit alleinige Kontrolle über EO Vermietung GmbH, Österreich (die Betreiberin und die Eigentümerin des Einkaufszentrums Oberwart), indirekt zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor Inbestandgabe von Gewerbeflächen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.09.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.09.2014 weggefallen.

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