Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EQT VI Limited; Hellios Holdings B.V.; Hellios Sweet B.V. - BWB/Z-2409 | Bundeswettbewerbsbehörde

EQT VI Limited; Hellios Holdings B.V.; Hellios Sweet B.V.

BWB/Z-2409

12.08.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

EQT VI Limited (St. Peter Port, Guernsey, UK) beabsichtigt, 49,25% der Anteile und 51% der Stimmrechte und somit alleinige Kontrolle über Hellios Holdings B.V. (Amsterdam, Niederlande) und Hellios Sweet B.V. (Amsterdam, Niederlande) zu erwerben. Hellios Holdings B.V. ist die Konzernobergesellschaft von Bureau van Dijk Electronic Publishing B.V. (Amsterdam, Niederlande). Parallel werden rund 25,4% der Geschäftsanteile an Hellios Holdings B.V. und Hellios Sweet B.V. durch eine private Anlegergesellschaft im Zuge eines Management-Buyouts erworben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Zurverfügungstellung von Unternehmens-, Finanz und Kreditinformationen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.09.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.09.2014 weggefallen.

zurück zur Übersicht