Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Gas Connect Austria GmbH; Trans Austria Gasleitung GmbH - BWB/Z-2408 | Bundeswettbewerbsbehörde

Gas Connect Austria GmbH; Trans Austria Gasleitung GmbH

BWB/Z-2408

12.08.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Einbringung der Trans Austria Gasleitung, des damit in Verbindung stehenden Teilbetriebs für Betriebs- und Instandhaltungsdienstleistungen sowie der Abwärmenutzungsanlage Weitendorf in Trans Austria Gasleitung GmbH durch GasConnect Austria GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Energie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.09.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.09.2014 weggefallen.

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