Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Jet Aviation Holding GmbH; FAME Executive Aviation GmbH; GATE V Aircraft Maintenance GmbH - BWB/Z-2407 | Bundeswettbewerbsbehörde

Jet Aviation Holding GmbH; FAME Executive Aviation GmbH; GATE V Aircraft Maintenance GmbH

BWB/Z-2407

12.08.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Jet Aviation Holding GmbH, Basel, Schweiz, beabsichtigt, gemeinsame Kontrolle über FAME Executive Aviation GmbH, Wien, zu erwerben. Gleichzeitig soll FAME Executive Aviation GmbH sämtliche Anteile an GATE V Aircraft Maintenance GmbH, Wien, erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Flugzeugabfertigung (Groundhandling Services), Wartung, Reparatur und Instandhaltung von Flugzeugen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.09.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.09.2014 weggefallen.

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