Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Leyrer + Graf Baugesellschaft m.b.H.; Swietelsky Baugesellschaft m.b.H. - BWB/Z-2405 | Bundeswettbewerbsbehörde

Leyrer + Graf Baugesellschaft m.b.H.; Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.

BWB/Z-2405

07.08.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Leyrer + Graf Baugesellschaft m.b.H. und die Swietelsky Baugesellschaft m.b.H. beabsichtigen die Gründung einer Projektgesellschaft zur Ausführung eines öffentlichen PPP-Auftrags, an der beide Gesellschafter 50% des Stammkapitals erwerben und gemeinsame Kontrolle ausüben werden. Geschäftsgegenstand der Projektgesellschaft ist gemäß PPP-Vertrag ausschließlich die Planung, Errichtung, Finanzierung, Erhaltung und der Betrieb der Umfahrung Zwettl. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Bau und Betrieb von Straßen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.09.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.09.2014 weggefallen.

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