Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Fiaker Coöperatief U.A; Millennium City Betriebsges.m.b.H.; Millennium Tower Facility-Management-Ges.m.b.H.; Millennium Tower Verwaltungs- und Service-Ges.m.b.H.; Nimos Immobilienprojekt AG - BWB/Z-2397 | Bundeswettbewerbsbehörde

Fiaker Coöperatief U.A; Millennium City Betriebsges.m.b.H.; Millennium Tower Facility-Management-Ges.m.b.H.; Millennium Tower Verwaltungs- und Service-Ges.m.b.H.; Nimos Immobilienprojekt AG

BWB/Z-2397

31.07.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben besteht aus dem Erwerb der Anteile der Millennium City Betriebsges.m.b.H., der Millennium Tower Facility-Management-Ges.m.b.H., der Millennium Tower Verwaltungs- und Service-Ges.m.b.H. und indirekt der Nimos Immobilienprojekt AG durch die Fiaker Coöperatief U.A, eine Tochtergesellschaft der Morgan Stanley Gruppe. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Verwaltung und die Vermietung von Liegenschaften.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.08.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.08.2014 weggefallen.

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