Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KKR & Co. L.P.; Scout24 Schweiz AG; Omnimedia AG - BWB/Z-2392 | Bundeswettbewerbsbehörde

KKR & Co. L.P.; Scout24 Schweiz AG; Omnimedia AG

BWB/Z-2392

25.07.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

KKR & Co. L.P., USA, beabsichtigt, indirekt eine Minderheit der Anteile und Stimmrechte an Scout24 Schweiz AG, Schweiz, und Omnimedia AG, Schweiz, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Online-Marktplätze und Digitalmarketing.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.08.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.08.2014 weggefallen.

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