Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Oaktree Capital Group, LLC; Tripolis Holdings S.à.r.l. - BWB/Z-2391 | Bundeswettbewerbsbehörde

Oaktree Capital Group, LLC; Tripolis Holdings S.à.r.l.

BWB/Z-2391

25.07.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

OCM Luxembourg Ileos Holdings S.à.r.L, Luxemburg, eine mittelbare 100%ige Tochtergesellschaft von Oaktree Capital Group, LLC, USA, beabsichtigt, 75 % der Anteile an und damit die alleinige Kontrolle über Tripolis Holdings S.à.r.l. (Luxco) zu erwerben. Luxco wird das Bioplan-Geschäft (der Ileos Holdings) sowie das Arcade-Geschäft der Visant Corporation, USA umfassen. Zudem beabsichtigen die gemeinsam kontrollierenden Muttergesellschaften von Visant Corporation, KKR & Co. L.P., USA und aPriori Capital Partners L.P., USA, gemeinsam unmittelbar oder mittelbar einen nichtkontrollierenden Anteil von ca. 25 % an Luxco zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Lösungen für Proben und Abfülldienstleistungen für die Schönheits- und Parfümindustrien.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.08.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.08.2014 weggefallen.

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