Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mahle GmbH; Letrika, Proizvodnja električne in elektronske opreme za motorna vozila d.d. - BWB/Z-2383 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mahle GmbH; Letrika, Proizvodnja električne in elektronske opreme za motorna vozila d.d.

BWB/Z-2383

17.07.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb von mehr als 50% der Anteile an und alleiniger Kontrolle über Letrika, Proizvodnja električne in elektronske opreme za motorna vozila d.d., Šempeter pri Gorici, Slowenien durch Mahle GmbH, Stuttgart, Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Kraftwagen und Kraftwagenteile.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.08.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.08.2014 weggefallen.

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