Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

M7A Group S.A.; Eutelsat visAvision GmbH - BWB/Z-2373 | Bundeswettbewerbsbehörde

M7A Group S.A.; Eutelsat visAvision GmbH

BWB/Z-2373

07.07.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Anteile an Eutelsat visAvision GmbH, Köln, durch M7A Group S.A., Luxemburg. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Erwerb und Vermarktung von PayTV-Nutzungsrechten für Österreich und gegenüber österreichischen Netzbetreibern. Vermarktung von digitalen TV-Plattformdiensten mit FreeTV und PayTV Programmen in Deutschland.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.08.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.07.2014 weggefallen.

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