Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Volksbank Graz-Bruck e.Gen.; Volksbank für den Bezirk Weiz reg.Gen.m.b.H.; Volksbank für die Süd- und Weststeiermark eG - BWB/Z-2372 | Bundeswettbewerbsbehörde

Volksbank Graz-Bruck e.Gen.; Volksbank für den Bezirk Weiz reg.Gen.m.b.H.; Volksbank für die Süd- und Weststeiermark eG

BWB/Z-2372

03.07.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Gegenstand des Zusammenschlussvorhabens ist die Einbringung der jeweiligen Unternehmen der Volksbank Graz-Bruck e.Gen. (VBGB), der Volksbank für den Bezirk Weiz registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung (VBWZ) und der Volksbank für die Süd- und Weststeiermark eG (VBSWS) in eine gemeinsame Aktiengesellschaft gemäß § 92 BWG, die im Zuge der Einbringung neu gegründet wird.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.07.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.07.2014 weggefallen.

zurück zur Übersicht