Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Telecom Liechtenstein AG; mobilkom liechtenstein AG - BWB/Z-2371 | Bundeswettbewerbsbehörde

Telecom Liechtenstein AG; mobilkom liechtenstein AG

BWB/Z-2371

02.07.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Die Anmeldung betrifft die Verschmelzung der mobilkom liechtenstein AG als übertragende Gesellschaft auf die Telecom Liechtenstein AG als übernehmende Gesellschaft. Nach Vollzug der Transaktion sollen das Fürstentum Liechtenstein 75,1% und Mobilkom Beteiligungsgesellschaft mbH 24,9% an der aus dem Zusammenschluss hervorgehenden Einheit halten. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Telekommunikationsdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.07.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.07.2014 weggefallen.

zurück zur Übersicht