Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

HANNOVER Finanz-Gruppe; IS-Inkasso Service GmbH; IS Forderungsmanagement GmbH - BWB/Z-2368 | Bundeswettbewerbsbehörde

HANNOVER Finanz-Gruppe; IS-Inkasso Service GmbH; IS Forderungsmanagement GmbH

BWB/Z-2368

30.06.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Fondsgesellschaften der HANNOVER Finanz-Gruppe (Hannover und Wien) beabsichtigen, 100% an der IS-Inkasso Service GmbH (Linz) und der IS Forderungsmanagement GmbH (Linz) sowie deren Tochtergesellschaften in der Schweiz und in Kroatien zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor Risiko- und Forderungsmanagement.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.07.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.07.2014 weggefallen.

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