Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Doppler Vermietungs GmbH; "AWI" Mineralölgroßhandel und Bauunternehmen Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-2364 | Bundeswettbewerbsbehörde

Doppler Vermietungs GmbH; "AWI" Mineralölgroßhandel und Bauunternehmen Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-2364

25.06.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb von 100% der Anteile an "AWI" Mineralölgroßhandel und Bauunternehmen Gesellschaft m.b.H. nach vorheriger insolvenzrechtlicher Restrukturierung durch Doppler Vermietungs GmbH. Die geplante Transaktion betrifft den Handel mit Kraftstoffen und Schmierölen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.07.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.07.2014 weggefallen.

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