Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Radius Systems Gesellschaft m.b.H.; R-Kelit Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-2362 | Bundeswettbewerbsbehörde

Radius Systems Gesellschaft m.b.H.; R-Kelit Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-2362

23.06.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb von 74% der Geschäftsanteile an der R-Kelit Gesellschaft m.b.H., FN 407235a durch Radius Systems Gesellschaft m.b.H., FN 415104y von Herrn Karl Egger, geb. 27.06.1962 (abzutretende Stammeinlage EUR 13.209,--) und Frau Kristine Egger, geb. 02.07.1966 (abzutretende Stammeinlage EUR 12.691,--). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor Produktion, Vertrieb sowie Montage von starren und flexiblen Fernwärmerohren.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.07.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.07.2014 weggefallen.

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