Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Pamplona Capital Partners III, L.P.; Octo Telematics S.p.A.
BWB/Z-2360
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das geplante Vorhaben betrifft den Erwerb von 27,84% der Anteile an Octo Telematics S.p.A. durch Pamplona Capital Partners III, L.P. (durch sein indirektes 100%iges Akquisitionsvehikel PHM Topco 23 S.à.r.l.) von NES Investments S.à.r.l., dem 100%igen Akquisitionsvehikel von Renova Assets Ltd.Die Transaktion betrifft den Markt für Telematikdienste und Telematiksysteme für den Versicherungs- und Autoindustriesektor.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.07.2014.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.07.2014 weggefallen.