Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

VNG-Verbundnetz Gas AG; VNG Austria GmbH - BWB/Z-2359 | Bundeswettbewerbsbehörde

VNG-Verbundnetz Gas AG; VNG Austria GmbH

BWB/Z-2359

18.06.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Die VNG-Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft mit Sitz in Leipzig (Deutschland) beabsichtigt, die zuvor an die CE Gas Marketing & Trading GmbH mit Sitz in Wien veräußerten 25,1% ihrer an der VNG Austria GmbH gehaltenen Anteile von der CE Gas Marketing & Trading GmbH zurück zu erwerben. Nach Vollzug der Transaktion wird die VNG-Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft alleiniger Anteilsinhaber der VNG Austria GmbH sein. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Marktsegment Belieferung und Versorgung mit Gas.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.07.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.07.2014 weggefallen.

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