Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
American Securities LLC; EPM-Gruppe
BWB/Z-2358
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
American Securities LLC, USA, beabsichtigt, alleinige Kontrolle über EPM Polymer Additives Holding Corp., USA, EPM Hilton Davis Holding Corp., USA, EPM Kalama Chemical Holding Corp., USA, EPM Foam Control Holding Corp., USA, EPM Carolina Chemical Holding Corp., USA, EPM Specialty Polymers Holding Corp., USA, und Emerald Performance Materials LLC, USA, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft verschiedene Spezialchemikalien.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.07.2014.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.07.2014 weggefallen.