Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Ancora Holding GmbH; Salos Beteiligungsverwaltungs GmbH - BWB/Z-2357 | Bundeswettbewerbsbehörde

Ancora Holding GmbH; Salos Beteiligungsverwaltungs GmbH

BWB/Z-2357

18.06.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Angemeldet wird der Erwerb einer Beteiligung von 60% der Geschäftsanteile an der Salos Beteiligungsverwaltungs GmbH, die 100% der Anteile an der Ankerbrot Aktiengesellschaft hält, von der deutschen Famos GmbH durch die Ancora Holding GmbH, sodass ein Beteiligungsgrad von 50% überschritten wird. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Produktion und den Vertrieb von Backwaren.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.07.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.07.2014 weggefallen.

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