Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
The Goldman Sachs Group, Inc.; American Capital Equity III, LP.
BWB/Z-2347
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Goldman Sachs Asset Management, L.P., eine Tochtergesellschaft der The Goldman Sachs Group, Inc. (USA), beabsichtigt, eine nichtkontrollierende Minderheitsbeteiligung von etwa 25,81% an American Capital Equity III, LP. (USA) von American Capital, Ltd. (USA) zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft im Wesentlichen bestimmte Produkte für chirurgische bzw. minimalinvasive Eingriffe, Produkte zur Erkennung, Überwachung und Identifizierung von Strahlung sowie den Betrieb von öffentlichen Veranstaltungsorten und damit im Zusammenhang stehende Vermarktungs- und Entwicklungsdienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.07.2014.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.07.2014 weggefallen.