Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Westlake Chemical Corporation; Vinnolit Holdings GmbH - BWB/Z-2346 | Bundeswettbewerbsbehörde

Westlake Chemical Corporation; Vinnolit Holdings GmbH

BWB/Z-2346

10.06.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Westlake Chemical Corporation beabsichtigt, mittelbar durch eine alleinig gehaltene Tochtergesellschaft alle Anteile an und damit alleinige Kontrolle über Vinnolit Holdings GmbH zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft die Herstellung und den Verkauf von PVC und anderen Produkten, die im Zusammenhang mit der Herstellung von PVC stehen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.07.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.07.2014 weggefallen.

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